Ihr Weg zum zentralen Abwasseranschluss
Infos zu Antrag und Umsetzung
Wer ein Haus baut, muss an vieles denken, unter anderem an die sichere Abwasserentsorgung und den passenden Anschluss an das Kanalnetz. Es empfiehlt sich, frühzeitig Fachleute einzubeziehen, damit Planung und Umsetzung reibungslos laufen. Unser Team unterstützt Sie gerne bei der Abstimmung rund um Grundstücks- und Hausanschluss und bespricht mit Ihnen, welche Unterlagen und Schritte erforderlich sind. Nachfolgend erfahren Sie, wie Sie den Abwasseranschluss beantragen können und welche Leistungen die Stadtwerke Gruppe darüber hinaus anbietet.
Abwasseranschluss (Grundstücksanschluss)
Der Grundstücksanschluss umfasst die Leitung vom öffentlichen Straßenkanal bis zur Grundstücksgrenze einschließlich Revisionsschacht und wird durch den Entwässerungsbetrieb hergestellt. Ab dem Revisionsschacht auf dem Grundstück liegt die weitere Herstellung der Grundstücksentwässerung in der Verantwortung des Grundstückseigentümers.
Wer beantragt den Anschluss?
Wenn Sie mit einem Bauträger zusammenarbeiten, kann dieser den Anschluss an das Abwassernetz in Ihrem Auftrag beantragen. Bitte stimmen Sie das Vorgehen und die Zuständigkeiten vorab direkt mit Ihrem Bauträger ab.
Sie nehmen es selbst in die Hand?
Sollten Sie Ihren Grundstücksanschluss selbst in die Hand nehmen wollen, gehen Sie wie folgt vor:
- Kontakt aufnehmen
Rufen Sie uns an oder füllen Sie direkt das Formular zur zentralen Datenauskunft aus und senden es an folgende E-Mail: elw@abwasser-wittenberg.de - Abstimmung der nächsten Schritte
Wir melden uns nach Antragstellung zeitnah bei Ihnen zurück und klären das weitere Vorgehen – bei nicht erschlossenen Gebieten gegebenenfalls auch im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung. - Kostenangebot erhalten
Anschließend erstellen wir ein individuelles Kostenangebot. - Termin und Umsetzung planen
Danach stimmen wir weitere Details und Zeitpläne mit Ihnen ab.
Hinweis: Damit keine zusätzlichen Kosten durch eine erneute Aufgrabung entstehen, sollten die Arbeiten auf dem Grundstück direkt im Anschluss an die Arbeiten im öffentlichen Bereich fortgeführt werden. Dabei ist dem Grundstückseigentümer freigestellt, ob er dazu das für die Stadt vor Ort tätige Bauunternehmen oder ein anderes geeignetes Fachunternehmen beauftragt. Der Anschlussberechtigte hat den Nachweis der regelgerechten Herstellung bzw. Veränderung, insbesondere den Nachweis der Dichtheit, zu erbringen. Auch hierzu erstellen wir Ihnen gern ein individuelles Angebot mit unseren Partnerunternehmen.
Wir sind für Sie da.
Sie haben Fragen?
Sie planen einen Abwasseranschluss oder möchten einen Anschluss beantragen? Kein Problem, wir stehen Ihnen gern beratend zur Seite. Gemeinsam klären wir, welche Schritte notwendig sind und begleiten Sie von der Antragstellung bis zur Inbetriebnahme Ihres Anschlusses.